Vereinsangeln dürfen unter Auflagen wieder stattfinden!
Ab sofort ist eine verbindliche Anmeldung zu allen Angeln oder Arbeitseinsätzen notwendig. Damit Arbeitseinsätze besser planbar sind, sowie Materialeinkauf und Personalplanung abgestimmt werden können, muss der entsprechende Einsatzleiter spätestens eine Woche vor dem Arbeitseinsatz eine Anmeldung der Mitglieder erhalten, welche daran Teilnehmen. Nicht angemeldete Teilnehmer können nicht über Termin oder Gewässeränderungen informiert werden.
Gleiches gilt für Gemeinschaftliche Hegefischen, welche beim Sportwart mind. 3 Tage vor dem Angeln angemeldet sein müssen. Nicht angemeldete Teilnehmer können nicht über Termin oder Gewässeränderungen informiert werden.
Infos zum Fischen:
Das gemeinschaftliche Fischen dient der Erfassung des Fischbestandes, daher werden die gefangenen Fische im Anschluss vermessen und gewogen. Die Fänge werden für wissenschaftliche Zwecke nach Art,
Größe und Gewicht erfasst und dienen der Bestandsermittlung, die Ergebnisse des gemeinschaftlichen Fischens fließen u.a. in die Planung der Besatzmaßnahmen ein. Gesetzliche Grundlage sind das HFischG
und die HFischV.